Ausbildung

Berufs-Infos

Allgemeine Infos

Ausbildungsvergütung im Fleischerhandwerk

Die Ausbildungsvergütung für das Fleischerhandwerk beträgt ab 01.01.2022
im 1. Ausbildungsjahr     650 Euro monatlich brutto
im 2. Ausbildungsjahr     750 Euro monatlich brutto
im 3. Ausbildungsjahr 1.000 Euro monatlich brutto

Die Ausbildungsvergütung für das Fleischerhandwerk beträgt ab 01.01.2024
im 1. Ausbildungsjahr 1.000 Euro monatlich brutto
im 2. Ausbildungsjahr 1.100 Euro monatlich brutto
im 3. Ausbildungsjahr 1.250 Euro monatlich brutto

Lehrvertrag online - schnell und bequem

Der Online-Lehrvertrag unterstützt Sie dabei, Lehrverträge schneller und bequemer auszufertigen.

Wie? Sie füllen die Felder zu den Betriebs- und Lehrlingsdaten sowie zur Berufsbezeichnung aus. Vergütung, Urlaub, wöchentliche Ausbildungszeit usw. werden automatisch auf der Übersicht „Vergütung/Urlaub“ nach den derzeit bekannten Informationen voreingestellt.

Zuletzt drucken Sie alle Ausfertigungen des Lehrvertrags aus. Sie ergänzen die einzelnen Vertragsausfertigungen und den Antrag auf Eintragung um die Unterschriften. Alle Vertragsausfertigungen reichen Sie nebst evtl. beizufügender Anlagen wie gewohnt bei der Ausbildungsabteilung der Kreishandwerkerschaft in Rheine ein.

Die von Ihnen erfassten Daten werden an die Handwerkskammer Münster übermittelt, so dass die Eintragung des zugesandten Berufsausbildungsvertrages zügiger erfolgen kann.

Hier geht es zum Online-Lehrvertrag.

Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)

Die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) ist fester und verbindlicher Bestandteil der handwerklichen Berufsausbildung und findet in den BildungsCentern der Kreishandwerkerschaft Steinfurt Warendorf, bei der Handwerkskammer oder in den Einrichtungen der Fachverbände statt.

Die Auszubildenden erhalten über die Ausbildungsbetrieb von der Kreishandwerkerschaft Steinfurt Warendorf die Einladung zur ÜLU mit detaillierten Informationen.

Folgende ÜLU-Lehrgänge werden für das Fleischerhandwerk verbindlich durchgeführt. (Der Lehrgangsort ist in Klammern vermerkt.) Die gültigen Unterweisungspläne sind auf der Seite des HPI abrufbar.

Fleischer/in G-FLEI, FLEI 1, FLEI 2, FLEI 3B (HBZ  Münster) 

Fachverkäufer/in Fleischerei V/FLEI 1, V/FLEI 2 (HBZ  Münster)

Information zur Einführung des AzubiTickets

Zum 1. August 2019 führen die Verkehrsunternehmen in Westfalen das “AzubiAbo Westfalen“ (AzubiTicket) ein. Wir möchten Ihnen einige Informationen zum neuen Angebot geben, das sich unter anderem an Auszubildende richtet. Mit dem AzubiAbo können Sie die Mobilität Ihrer Nachwuchskräfte nachhaltig gestalten. Das Ticket gilt im gesamten Tarifraum Westfalen in allen Bussen und Bahnen des Nahverkehrs (2. Klasse). Mit einem Preis von 62,- €/Monat ist es damit ein guter Begleiter, egal ob zum Betrieb, zur Berufsschule oder in der Freizeit, denn das AzubiAbo gilt rund um die Uhr ohne Zeiteinschränkungen. Für einen Aufpreis von 20,- €/Monat lässt sich die Fahrberechtigung auf ganz Nordrhein-Westfalen ausweiten („NRWupgrade“).
Zur Einführung haben die Partner des WestfalenTarifs die Mindestlaufzeit von einem Jahr auf drei Monate verkürzt, um auch Auszubildenden im letzten Lehrjahr noch die Möglichkeit zu geben, von diesem Ticket zu profitieren.
Wir würden uns freuen, wenn Sie Ihre Auszubildenden über das AzubiAbo informieren. 

Vielleicht nutzt der eine oder andere von Ihnen auch die Möglichkeit, das AzubiAbo als Anreiz zur Nachwuchsakquise zu verwenden, da ein Zuschuss zum Ticket steuerfrei gewährt werden kann. Einzelheiten zu diesem neuen Angebot der Verkehrsunternehmen entnehmen Sie bitte dem Flyer. Zudem haben die Verkehrsunternehmen eine kostenlose Hotline unter 0800 7862267 eingerichtet.

TOP Ausbildungsbetrieb

Sie tun Gutes in der Ausbildung. Zeigen Sie es.

Wenn Sie als Innungsfachbetrieb auch ein anerkannter Ausbildungsbetrieb sind, in den letzten zwei Jahren erfolgreich ausgebildet haben und Ihre Auszubildenden an allen vorgesehenen Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen teilgenommen haben; dann sind Sie ein

Zeigen Sie es Ihren Kunden und Mitarbeitern mit einer gerahmten Urkunde in Ihren Geschäfts- oder Ladenräumen und mit Aufklebern auf Ihren Firmenfahrzeugen, Schaufenstern oder Eingangstüren. Fordern Sie Urkunde und fünf Aufkleber zu einer Schutzgebühr in Höhe von 10 € an beim Innungsservice

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